Liebe Lehrgangsteilnehmer*innen,
mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.11.2020 sind die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) abgelöst worden.
Wie angekündigt haben wir die damit einhergehend geänderten Anforderungen schriftlich in einem eigenen Lehrgang zusammengefasst.
Die Teilnehmer*innen der Lehrgänge „Energieberater
Wohngebäude", „Energieberater
Nichtwohngebäude", „Fachplaner Hocheffizienzgebäude", „Ergänzung für Energieeffizienz-Experten“ und
der Kombi-Lehrgänge erhalten kostenlos Zugang zu den Inhalten dieses neuen Lehrgangs.
Sie finden
die Unterlagen des „FA Gebäudeenergiegesetz“ (kurz „FA GEG“) unter dem
Menüpunkt „Meine Kurse“.
In Kürze - nach finaler Freigabe der dena - wird der Lehrgang auch eigenständig als Auffrischungslehrgang gebucht werden können.
Die Lehrgangsunterlagen innerhalb der von Ihnen gebuchten
Lehrgänge inkl. Einsendearbeiten und Prüfungen werden nicht angepasst.
Die KfW
hat angekündigt, die Umstellung von der EnEV auf das GEG voraussichtlich Mitte
2021 zu vollziehen.
Nach wie vor können mit unseren Lehrgängen die in den Lehrgangsbeschreibungen genannten Qualifikationen erreicht werden – sofern auch die ggf. weiteren (beruflichen) Vorgaben erfüllt sind und die zeitlichen Anforderungen von BAFA und dena hinsichtlich der Übergangsregelung bis zum 30.06.2021 eingehalten werden.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und eine schöne
Adventszeit!
Ihre Lehrgangsbetreuer*innen